Eu-Schutz für Regionale Qualitätserzeugnisse (Info)

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   von Monika Kovacsics



Zubereitung:
Im Zuge der Globalisierung droht mit weltweit identischem Fast Food und
standardisierten Convenienceprodukten Einheitsgeschmack und Verlust der
Esskultur. Dem will die EU entgegentreten, indem sie traditionelle und
regionale Spezialitäten besonders schützt.
Spezielle Gütesiegel sollen diese Produkte für den Verbraucher beim
Einkauf leicht erkennbar machen und billige, minderwertige Imitate vom
Markt fernhalten. Doch es ist für die oftmals kleinen Hersteller
dieser besonderen Qualitätserzeugnisse gar nicht so einfach, die
begehrten Siegel zu erhalten.

_Siegel bewahren kulinarisches Erbe_ Schweizer Emmentaler, Lübecker
Marzipan, Schwarzwälder Schinken oder Aachener Printen - diese
Spezialitäten sind fast für jedermann ein Begriff. Sie stammen aus
einer ganz bestimmten Region und dürfen auch nur dort hergestellt
werden - das ist durch ein EU-Label geschützt. So wird die originale
Herkunft der Produkte garantiert.

Dank der EU-Label "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) und
"geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) ist es Herstellern in
gewissen Regionen möglich, langfristig ein gutes Einkommen zu sichern.
Ausserdem haben die Erzeuger die Möglichkeit, ein traditionelles
Qualitätsprodukt zu produzieren und damit einen angemessenen Preis zu
erzielen, denn sie sind praktisch ausser Konkurrenz. Dem Verbraucher
garantieren die EU-Siegel, dass er eine traditionelle Spezialität von
besonders guter Qualität erhält.

_Strenge Kriterien_ Diesen Schutz von Ursprungsbezeichnungen und
geographischen Angaben für Lebensmittel hat die EU vor zehn Jahren
eingeführt. In einer umfassenden Verordnung hat die EU die Kriterien
der Vergabe des Labels festgelegt. Voraussetzungen für die
"geschützte Ursprungsbezeichnung" sind: * Erzeugung und Verarbeitung
müssen nachweislich traditionell in der ausgewiesenen Region erfolgen.
* Zwischen Produkt und Herkunft muss hinsichtlich Charakteristik,
Qualität oder Ruf eine nachweisbare Beziehung bestehen.
* Erzeugung und Verarbeitung müssen nach definierten und
nachprüfbaren Richtlinien erfolgen und werden durch eine unabhängige
Stelle kontrolliert.
* Der Begriff ist keine Lebensmittelgattung, keine Tierrasse oder
Pflanzensorte.
Die Anforderungen an die "geschützte geographische Angabe" sind
geringer als an die "geschützte Ursprungsbezeichnung". Erzeugung,
Verarbeitung und Herstellung müssen nicht alle in dem bezeichneten
Gebiet vorgenommen werden. So reicht es aus, wenn nur ein
Verarbeitungsschritt, zum Beispiel die Endzubereitung, in dem genannten
Gebiet erfolgte.

_Siegel schon hundertfach vergeben_ Das runde, blaugelbe Siegel der EU
ist inzwischen in ganz Europa über 570-mal vergeben worden.
Spitzenreiter ist Frankreich mit über 104 Produkten, gefolgt von
Italien mit 98 Produkten.
Deutschland hat sich von Anfang an mit dem Schutzsystem schwer getan,
obwohl es nicht an charaktervollen Spezialitäten und kulinarischen
Traditionen mangelt. Zwar tragen das EU-Label in Deutschland immerhin
rund 60 Produkte, doch dabei handelt es sich meist um Getränke wie
Bier und Mineralwasser. Allein 31 Mineralwässer sind registriert.

_Wenig Unterstützung vom Staat_ Obwohl die EU-Labels auch für
deutsche Erzeuger Vorteile bringen würden, scheuen viele den
langwierigen Antragsweg und das bürokratische Wirrwarr. Die Landwirte
und Produzenten, die sich um das EU-Label bemühen, bekommen kaum
Unterstützung und Hilfestellung von den zuständigen Institutionen der
EU. Hinzu kommt, dass es auch hierzulande keine Behörde gibt, die für
das schwierige Antragsverfahren Hilfe anbietet. Gerade von Seiten
solcher Institutionen wie der Centralen Marketing-Gesellschaft der
deutschen Agrarwirtschaft (CMA), die dafür prädestiniert wäre,
deutsche regionale Produkte zu etablieren und zu schützen, erfolgt
keine Unterstützung.

_Nachbarländer viel aktiver_ In vielen Nachbarländern ist das ganz
anders. In Frankreich beispielsweise gibt es eine Institution, die
allein dafür zuständig ist, regionale Herkunftsangaben zu schützen
und zu fördern. Während in Frankreich über 39 Käse durch das
EU-Siegel geschützt sind, gibt es in Deutschland lediglich vier
geschützte Käsesorten: Allgäuer Bergkäse, Allgäuer Emmentaler,
Altenberger Ziegenkäse, Odenwälder Frühstückskäse.

Geschützte Produkte aus Italien erkennt der Verbraucher an dem Zeichen
DOP, was für "Denominazione d#Origine Protetta" steht.
Französische Produkte, die das EU-Siegel tragen, sind gekennzeichnet
mit der Bezeichnung "Appellation d#origine Protegee", abgekürzt AOP.

_Geschützte Spezialität: Odenwälder "Frühstückskäse"_

So wie in anderen Ländern könnten sich auch hierzulande die Erzeuger
von regionalen Spezialitäten den langen bürokratischen Weg zum
EU-Siegel erleichtern. Der Zusammenschluss zu einem Konsortium zum
Beispiel könnte hilfreich sein. Aber es geht natürlich auch im
Alleingang. Käsemeister Kurt Kohlhage hat sich den Odenwälder
Frühstückskäse 1997 schützen lassen. Den Handkäse stellten einst
acht Molkereien im idyllischen Mossautal her. Als eine Molkerei nach
der anderen geschlossen wurde, drohte auch diese typische
Weichkäsespezialität mit Rotkultur aus der Region zu verschwinden.
Kurt Kohlhage beschloss, den Handkäse aus frischer Milch von
Odenwälder Kühen weiter zu produzieren, erstritt das EU-Siegel und
rettete so die regionale Spezialität.
Allerdings ist seine Produktionskapazität sehr begrenzt. Daher
beläuft sich auch sein Absatzgebiet lediglich auf einen Umkreis von
rund 80 Kilometer.

_Kontaktadresse_ * Molkerei Hüttenthal Molkereiweg 1 64756
Mossautal/Odenwald Tel. (0 60 62) 2 66 50 Internet:
http://www.molkerei-hüttenthal.de E-Mail:
molkerei-hüttenthal@t-online.de _Weitere Informationen zu den Siegeln
im Internet_ Das CORPUS CULINARIO ist eine Vereinigung der führenden
Delikatessen-Fachgeschäfte:
http://www.corpus-culinario.de/germany.html Internetseiten der EU:
http://www.europa.eu.int/comm/agriculture/foodqual/quali1_de.htm

Rezept:
Odenwälder "Handkäse" mit Zwiebel-Sahne-Sauce
http://www.wdr.de/tv/service/kostprobe/inhalt/20031117/b_2.phtml



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