Mineralwasser 2/3

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   industrie gepostet von Jörg Weinkauf



Zubereitung:
Nur das Beste ist gut genug Der Kasten mit Mineralwasserflaschen
gehört in immer mehr deutschen Haushalten ganz selbstverständlich
dazu. Der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch an Mineralwasser aus deutschen
Brunnen hat sich in den alten Bundesländern mittlerweile oberhalb der
100 Liter-Grenze eingependelt, und die neuen Bundesländer holen
kräftig auf.

Was nicht alle Mineralwasser-Trinker wissen: Nur ein Wasser, das ganz
bestimmte Voraussetzungen erfüllt, darf sich auch Mineralwasser
nennen. Diese Anforderungen sind in der Mineral- und
Tafelwasserverordnung (Mtv) vom 1. August 1984 genau festgelegt. In der
Mtv steht unter anderem, wann ein Mineralwasser sich so nennen darf,
was auf dem Etikett stehen und wie es verpackt sein muss.

äNatürliches Mineralwassero ist eine gesetzlich geschützte
Bezeichnung. Nur ein Wasser, dass folgende Anforderungen erfüllt, darf
als natürliches Mineralwasser bezeichnet werden: Es muss aus einem
unterirdischen Wasservorkommen stammen und von ursprünglicher Reinheit
sein. Um diese natürliche Reinheit bis zum Verbraucher zu bewahren,
muss es direkt an der Quelle abgefüllt werden. Es muss aufgrund seiner
Mineralien und Spurenelemente ernährungsphysiologische Wirkungen
haben; die Inhaltstoffe des natürlichen Mineralwassers tragen zum
täglichen Bedarf des menschlichen Organismus an diesen Stoffen bei und
verleihen einem Mineralwasser insofern erwünschte Eigenschaften.
Darüber hinaus muss natürliches Mineralwasser - übrigens als
einziges deutsches Lebensmittel - amtlich anerkannt sein.

Um diese amtliche Anerkennung zu erhalten, wird das Wasser in einem
sehr aufwendigen Verfahren geprüft. Mehr als 200 Untersuchungen werden
durchgeführt, bevor ein Wasser sich Mineralwasser nennen darf. Es darf
in seiner natürlichen Beschaffenheit nicht verändert werden. Beim
Naturprodukt Mineralwasser dürfen nur wenige Behandlungsverfahren
durchgeführt werden. Erlaubt sind lediglich der aus optischen und
geschmacklichen Gründen notwendige Entzug von Eisen und Schwefel und
Entzug oder Zusatz von Kohlensäure. Werden diese Veränderungen
vorgenommen, müssen sie auch auf dem Etikett angegeben werden. Die
Einhaltung der Bestimmungen wird von der amtlichen Lebensmittelaufsicht
laufend überwacht.

Wasser ist nicht gleich Wasser Der Pro-Kopf-Verbrauch der Deutschen an
natürlichem Mineralwasser ist in den letzten Jahren kontinuierlich
gestiegen. Den Löwenanteil der Nachfrage befriedigen dabei über 240
deutsche Brunnenbetriebe, die dem Verband Deutscher Mineralbrunnen
(Vdm) und der Genossenschaft Deutscher Brunnen (Gdb) angeschlossen
sind.

Sie bieten ihre Varianten als kräftig sprudelnde, kohlensäurearme
oder stille Mineralwässer an. Ob ein Mineralwasser von einem dem
Verband angeschlossenen Brunnen stammt, ist für Händler und
Verbraucher leicht zu erkennen - stärker kohlensäurehaltige Wässer
werden in die typische äPerlenflascheo, Mineralwässer mit wenig
Kohlensäure und stille Mineralwässer sowie Heilwässer in die grüne
Brunneneinheitsflasche abgefüllt. Beide Flaschentypen tragen die
Kennzeichnung äGdb Leihflasche Deutscher Brunneno.

Der Verbraucher kann heute zwischen rund 350 Mineralwässern und etwa
65 Heilwässern aus deutschen Brunnen sowie mehreren Quell- und
Tafelwässern wählen. Der folgende Überblick zeigt, dass die
Unterscheidung der verschiedenen Wasserarten gar nicht so kompliziert
ist. Denn in der Mineral- und Tafelwasserverordnung (Mtv) ist genau
geregelt, welches Wasser sich wie nennen darf. Welche Bestimmungen für
Mineralwasser gelten, wurde bereits erläutert. Auch die anderen
Wasserarten sind klar definiert: Quellwasser stammt wie Mineralwasser
aus unterirdischen Wasservorkommen. Es muss jedoch keine
ernährungsphysiologische Wirkung nachweisen und bedarf keiner
amtlichen Anerkennung. In seiner Zusammensetzung hat Quellwasser allen
Kriterien zu genügen, die für Trinkwasser vorgeschrieben sind.

Tafelwasser ist kein Naturprodukt, sondern eine Mischung verschiedener
Wasserarten und anderer Zutaten. Tafelwasser muss keine
ernährungsphysiologische Wirkung nachweisen und bedarf keiner
amtlichen Anerkennung. Hinweise auf eine bestimmte geographische
Herkunft und Angaben über die chemische Zusammensetzung sind nicht
erlaubt, denn Tafelwasser kann an jedem beliebigen Ort hergestellt und
abgefüllt werden. Um eine Verwechslung mit natürlichem Mineralwasser
auszuschliessen, dürfen Quell- und Tafelwässer in ihrem Namen weder
den Begriff änatürlicho enthalten, noch einen Brunnen- oder
Quellnamen tragen.

Heilwasser ist ein sogenanntes Fertigarzneimittel und unterliegt der
Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte in Berlin. Es stammt wie Mineralwasser aus
unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und
muss ebenfalls direkt an der Quelle abgefüllt werden. Aufgrund seiner
besonderen Zusammensetzung besitzt Heilwasser krankheitsheilende,
-lindernde oder vorbeugende Wirkungen. Seine therapeutische Wirksamkeit
ist nachgewiesen und amtlich bestätigt.
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