Neue Fischkennzeichnung - mehr Transparenz? (Info)
1 Info | ||
Von Elsa Wimmel |
Zubereitung:
Seit Januar 2002 müssen Fische und Fischereierzeugnisse EU-weit besser
gekennzeichnet werden. Zusätzlich zur Handelsbezeichnung sind dann
auch Angaben über die Produktionsmethode und das Fanggebiet
vorgeschrieben. Der Verbraucher kann jetzt entweder dem Etikett auf der
Packung oder - bei loser Ware - dem Preisschild oder einer gut
sichtbaren Tafel am Verkaufsstand die folgenden Informationen
entnehmen: Die Handelsbezeichnung Die Bezeichnung der Fischart
orientiert sich an den Angaben über Fisch-, Krebs- und Weichtiere des
deutschen Lebensmittelbuches.
Die Produktionsmethode Der Verbraucher erfährt, ob der Fisch im Meer
oder Süsswasser gefangen wurde oder ob er aus der Zucht stammt. Hier
gibt es drei Kategorien, die folgendermassen gekennzeichnet werden:
Seefisch: "gefangen in ..." Fisch aus Seen oder Flüssen: "aus
Binnenfischerei" Fisch aus Aquakultur: "aus Aquakultur" oder
"gezüchtet in ..." Die genaü Unterscheidung "gezüchtet in ..." oder
"gefischt in ..." bringt viel Klarheit, denn zum Beispiel wird in den
Medien immer wieder vor "gefarmten Shrimps aus Thailand" gewarnt.
Bislang wurden diese allerdings auf der Verpackung als "Shrimps aus
Asien" gekennzeichnet, was wenig aussagt, denn die "Shrimps aus
Vietnam" haben häufig im Gegensatz zu denen aus Thailand eine
hervorragende Qualität.
Öko-Verbände wie Naturland haben seit einiger Zeit Fisch aus
ökologischer Aquakultur im Programm. Medikamente, Hormone,
Wachstumsbeschleuniger und genmanipulierte Zutaten im Futter sind hier
verboten. Ausserdem haben die Fische genug Bewegungsfreiheit in ihren
Gehegen. EU-weit gibt es allerdings bislang noch keine einheitliche
Verordnung darüber, welche Anforderungen an "Bio-Fisch" gestellt
werden.
Das Fanggebiet * Seefisch: Das FAO-Fanggebiet muss genannt werden, zum
Beispiel Nordwestatlantik, Nordostatlantik, Ostsee, Mittlerer
Westatlantik, Mittlerer Ostatlantik, Südwestatlantik, Südostatlantik,
Mittelmeer, Schwarzes Meer, Indischer Ozean, Pazifischer Ozean,
Antarktis.
* Fisch aus Binnenfischerei: Das Land, aus dem der Fisch
ursprünglich kommt, muss genannt werden.
* Fisch aus Aquakultur: Das Land, in dem die letzte
Entwicklungsphase des Fisches, also die Aufzucht, stattgefunden hat,
muss angegeben werden.
Kritik Alleine der Pazifische Ozean hat sechs Fanggebiete. Der
Verbraucher weiss in der Regel wenig über diese Gebiete, zum Beispiel,
ob sie überfischt sind oder nicht. Die Fischfachhändler sollten in
Zukunft Informationen zu diesen Themen weitergeben, bislang kann man
darüber lediglich etwas von der EU-Kommission,
Umweltschutzorganisationen oder der FAO erfahren (Adressen siehe
unten).
Welche Fischerzeugnisse sind betroffen? Von der neuen Regelung sind
Frischfisch, Räucherfisch und bearbeitete tiefgekühlte
Fischerzeugnisse betroffen, ausserdem rohe, bearbeitete, frische und
gefrorene Meeresfrüchte. Nicht unter die Regelung fallen panierte
Fischerzeugnisse, Fischzubereitungen mit Saucen, Fischmarinaden und
Dauerkonserven, Fischsalate, Schlemmerfilets und Kaviar.
Nationale Umsetzung verzögert Die neue Kennzeichnungspflicht ist seit
dem 1. Januar 2002 verbindlich, aber erst wenn die nationalen
Ausführungsvorschriften in Kraft treten, können Verstösse der
Hersteller tatsächlich geahndet werden. Wann es tatsächlich dazu
kommt, ist noch unklar.
Am 22. März 2002 geht die Gesetzesvorlage in zweiter Instanz durch den
Bundesrat, der noch Änderungswünsche hat: Der Bundesrat möchte, dass
der Bund die Kosten für die Kontrollen übernimmt.
Ausserdem darf der Handel noch die vor dem 1. Januar 2002 auf den Markt
gebrachten und die vor diesem Datum hergestellten Verpackungen mit der
alten Etikettierung abverkaufen. Der Frischfischhändler muss seine
Ware allerdings seit dem 1. Januar 2002 nach der neuen Verordnung
auszeichnen. Da er meist täglich andere Fische im Angebot hat, muss er
diese auch jeden Tag entsprechend neu deklarieren.
Im ältesten Fischladen Bremens, bei Bodes, ist die neue Regelung weit
gehend umgesetzt. Inhaber Peter Koch-Bodes sieht es aber als
Schwierigkeit an, den täglich angelieferten, frischen Fisch am Tier
selbst zu kennzeichnen, da dauernd neue Etiketten angefertigt werden
müssten. Deshalb hat er alle geforderten Informationen auf einer
Wandtafel angebracht.
KostProbe-Test:
Frischfisch-Kennzeichnung im Handel korrekt? Die neue Verordnung ist
im Grundsatz positiv. Der Verbraucher wird in Zukunft besser informiert
werden und eher bekommen, was er verlangt. Noch ist das aber nicht so.
Das ergab eine aktuelle Stichprobenuntersuchung von ServiceZeit
KostProbe in sechs Städten in NRW.
Die Marktbeobachtungen fanden am 21. und 22. Februar 2002 in insgesamt
30 Geschäften und Verkaufsstellen statt, die Frischfisch anbieten.
Untersuchungsorte waren Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Essen und
Köln. Die Stichprobe unterteilte sich in 11 Fisch-Fachgeschäfte, 8
Kaufhäuser mit Frischfischverkauf, 4 Marktstände, 4
Verbrauchermärkte und 3 Supermärkte.
Nur Informationen zur Handelsbezeichnung waren häufig zu finden. In 24
der untersuchten 30 Geschäfte (80 Prozent) war die Handelsbezeichnung
bei jedem angebotenen Frischfisch angegeben.
Völlig anders sieht es bei den Informationen über die
Produktionsmethode aus. Diese war nur in 4 von 30 untersuchten
Geschäften (13 Prozent) grundsätzlich angegeben. In weiteren 3
Geschäften (10 Prozent) waren diese Informationen überwiegend
vorhanden. Mehr als drei Viertel der besuchten Geschäfte informierten
in diesem Punkt völlig unzureichend: 5 Geschäfte (17 Prozent) nur
spärlich, 18 Geschäfte (60 Prozent) überhaupt nicht.
Bei den Informationen über das Fanggebiet sind die Verhältnisse
ähnlich. In 4 Geschäften (13 Prozent) waren durchgehend Informationen
über das Fanggebiet zu finden, in weiteren 4 (1 Prozent) war das
Fanggebiet fast immer angegeben. Doch nahezu drei Viertel der
Geschäfte dieser Stichprobe kennzeichneten auch in diesem Punkt
völlig unzureichend. 10 Geschäfte (33 Prozent) lieferten nur
spärliche, 12 Geschäfte (40 Prozent) lieferten überhaupt keine
Informationen zum Fanggebiet.
Die Vorschriften der neuen Verordnung werden bisher nur von relativ
wenigen Händlern befolgt. Branchenkenner rechnen inzwischen damit,
dass frühestens im April alle bürokratischen Hürden genommen sind
und die Fischgeschäfte vollständig kennzeichnen.
Schutz vor Täuschung Auf den Kartons oder Lieferscheinen, die vom
Gross- in den Einzelhandel kommen, müssen nun neben den
Handelsbezeichnungen auch die lateinischen, also die wissenschaftlichen
Bezeichnungen der Fische stehen. Diese orientieren sich am deutschen
Lebensmittelbuch.
Peter Koch-Bodes, der Vorsitzende des Fischeinzelhandels, begrüsst die
neue Beschriftung. Für die Lebensmittelüberwachung und auch den
Handel wird so eine bessere Kontrolle ermöglicht.
Häufige Betrügereien, die künftig erschwert werden:
* Das Filet des Pangasius, des vietnamesischen Wels, wurde häufig als
die sehr feine und teure Seezunge gehandelt.
* Der neuseeländische Himmelsgucker oder Sternengucker wurde
fälschlich als Seeteufel verkauft. Der grosse Unterschied: Der echte
Seeteufel hat keine Gräten, der neuseeländische Himmelgucker schon.
* Viele gewöhnliche Meerbrassen wurden als "Dorade royale" teuer
verkauft, obwohl der Qualitätsunterschied gross ist.
Literatur u.a.:
Das Merkblatt "Neue Fischkennzeichnung" ist gegen einen
Versandkostenanteil von 2,25 Euro zu bestellen beim: * Bundesverband
des deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL) Ulrich-von-Hassell-Str. 64
53123 Bonn Tel. (02 28) 9 19 20-0 Fax (02 28) 9 19 20-10 Internet:
www.bundesverbandlebensmittel.de E-Mail: bvl@einzelhandel.de Die
Broschüre "Einkaufsführer Fisch" ist zu bestellen bei: *
Verbraucherzentrale des Landes Bremen e.V.
Beratungszentrum Bremen Altenweg 4 28195 Bremen Tel. (04 21) 1 60 77-54
Fax (04 21) 1 60 77-80 Preis: 1,50 Euro plus 2 Euro
Versandkostenpauschale auf Rechnung Die Broschüre "Fisch und
Meeresfrüchte" (Info Nr. 47) ist nur schriftlich zu bestellen gegen
2,60 Euro in Briefmarken an: * Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
Elsenstr. 106 12435 Berlin Internet: www.verbraucher.org
Informationen zum weltweiten Fischbestand und Fischfang:
* www.greenpeace.de * Food and Agriculture Organization of the United
Nations (FAO) Viale delle Terme di Caracalla 00100 Rom Italien Tel. 00
39 (06) 57 05-1 Fax 00 39 (06) 57 05-31 52 Internet:
www.fao.org/fi/Resrcs.asp (weltweite Fischressourcen) E-Mail:
FAO-HQ@fao.org
http://www.wdr.de/tv/service/kostprobe/inhalt/20020225/b_1.phtml
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