Speisekarten - Zusatzstoffe oft nicht deklariert (Info)

  1 Info
   von Klaus Kuderer



Zubereitung:
Verbraucherverbände gehen davon aus, dass rund 90 Prozent unserer
Lebensmittel mit chemischen Zusätzen bearbeitet werden. Mehr als
800.000 Bundesbürger reagieren nach Angaben des Deutschen Allergie-
und Asthmabundes allergisch auf solche Lebensmittelzusatzstoffe. Um
allergischen Verbrauchern eine Orientierungshilfe auch für den
Ausserhausverzehr zu geben, gilt seit Oktober 1998 die "Verordnung zur
Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe". 14
Zusatzstoffgruppen müssen danach auf Speisekarten wie folgt
gekennzeichnet werden: * mit Farbstoff ...
* mit Konservierungsstoff ...
* mit Antioxidationsmittel ...
* mit Geschmacksverstärker ...
* mit Schwefeldioxid * mit Schwärzungsmittel ...
* mit Milcheiweiss * mit Süssungsmittel ...
* mit Taurin * mit Koffein * mit Chinin * mit Phosphat * gewachst (zum
Beispiel bei Obst) * enthält eine Phenyalaminquelle _Zu wenig
Kontrolleure_ Die Einhaltung der Verordnung wird von
Lebensmittelüberwachungsämtern kontrolliert. Die
Lebensmittelüberwachung ist Ländersache und wird unterschiedlich
gehandhabt. "Natürlich können wir nur Stichproben machen", erklärt
Ulf Kümmel, einer von neun Lebensmittelkontrolleuren des Ordnungsamtes
Duisburg. Städte und Länder lassen aus finanziellen Gründen viele
Stellen unbesetzt, was wiederum auf Kosten der Lebensmittelsicherheit
und der Transparenz geht. Ulf Kümmel, früher Küchenmeister bei der
Bundeswehr, hat sich in einer 13-monatigen Schulung zum staatlich
geprüften Lebensmittelkontrolleur ausbilden lassen.

_Vorsorgliche Kennzeichnung_ Die Lebensmittelkontrolleure wissen, wie
aufwändig es für Imbissbudenbesitzer und Gastwirte ist, die Herkunft
eingekaufter und verarbeiteter Produkte sowie deren Zutaten lückenlos
nachzuweisen.
Sie weisen die Betreiber immer wieder darauf hin, direkt beim Einkauf
die Hersteller, zum Beispiel Metzger und Bäcker, danach zu fragen. Auf
Nummer sicher geht, wer vorsorglich alle vermuteten Zusatzstoffe auf
der Speisekarte angibt. Ob Phosphat in der Bratwurst, Süssstoff in der
heiss geliebten Currysauce oder Konservierungsstoff in der Mayonnaise,
was an Zusatzstoffen in Lebensmitteln steckt, muss auf den Speisekarten
oder Menütafeln deutlich markiert sein. Auch wenn diese Zusatzstoffe
eine so genannte "verschwindend geringe technologische Wirkung"
aufweisen.
Selbst eine Gurke mit Konservierungsstoff in einer grossen
Salatschüssel sollte entsprechend gekennzeichnet sein.

_Musterspeisekarte für Gastronomen_ Werden dem Gast Getränke in
Flaschen serviert, sind Zutaten und Zusatzstoffe auf dem Etikett
deklariert. Gibt es aber einen Ausschank im Glas, muss der Wirt Farb-,
Konservierungs- und Süssstoffe auf der Getränkekarte vermerken.

Die Angaben auf den Speisekarten müssen klar und deutlich sein, der
Gast darf nicht irregeführt werden. Gastronomen können beim
Ordnungsamt zur Hilfe eine Musterspeisekarte einsehen, auf der die
Zusatzstoffe genau deklariert sind. Eine nummerierte Agenda unter den
Gerichten und Getränken gibt genaü Erläuterungen zu den einzelnen
Zusatzstoffen, die dann nur noch mit den entsprechenden Nummern hinter
den Speisen angegeben werden müssen.

_Belehren statt bestrafen_ Ulf Kümmel vom Ordnungsamt Duisburg
versucht in erster Linie aufzuklären und hofft auf die Einsicht der
Gaststättenbetreiber.
Strafen hat er noch nicht ausgesprochen, wenn es um Korrekturen oder
Nachbesserungen auf der Speisekarte geht. Bis jetzt gab es nur
Verwarnungen und Belehrungen - die allerdings reichlich. Auch an dem
Tag, an dem ServiceZeit KostProbe den Kontrolleur bei seiner Arbeit
begleitet hat, war an fast allen Speisekarten etwas auszusetzen.

Generell hat ein Lebensmittelkontrolleur die Möglichkeit auch
Geldstrafen auszusprechen. Ab 125 Euro gibt es einen Eintrag ins
Gewerberegister, das funktioniert ähnlich wie die
Verkehrssünderkartei in Flensburg. Die Schliessung oder gar der
Konzessionsentzug erfolgt nur bei schwerwiegenden hygienischen Mängeln
und bewusster Gefährdung der Gesundheit anderer.

_Weitere Informationen:_

In NRW sind jeweils die Ordnungs- oder Veterinärämter bei den Stadt-
und Gemeindeverwaltungen zuständig für die Lebensmittelkontrolle.
Kontaktadressen bekommt man beim: * Bundesverband der
Lebensmittelkontrolleure e.V.
Herderstr. 1 a 38350 Helmstedt Tel. (0 53 51) 59 53 01 Fax (0 53 51) 59
53 02 Internet: http://www.zusatzstoffe-online.de
Die Verbraucher Initiative e.V. informiert über Zusatzstoffe im
Internet unter: * http://www.zusatzstoffe-online.de

Per Faxabruf (5 Seiten) gibt es alle Zusatzstoffe im Ãœberblick:
* (0 19 01) 50 27 00 06 (0,62 Euro pro Minute) Die Broschüre "Was
bedeuten die E-Nummern? Lebensmittel-Zusatzstoffliste" ist in
Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale NRW für 2,80 Euro
erhältlich. Unter der Bestellnummer "ER 08" kann man sie zuzüglich 2
Euro Versandkosten bestellen bei: * Verbraucher-Zentrale NRW
Zentralversand Adersstr. 78 40215 Düsseldorf Tel. (0 18 05) 00 14 33
(0,12 Euro pro Minute) Fax (02 11) 38 09-235 Internet:
http://www.vz-nrw.de Der Aufklärungs- und Informationsdienst für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (aid) hat die Broschüre "Die
Zutatenliste, Kleines Lexikon der Zusatzstoffe" (Bestellnummer: 1135)
herausgebracht. Preis 2 Euro zuzüglich 2 Euro Versandkosten.
Die Bestelladresse lautet:

* aid-Vertrieb Birkenmaarstr. 8 53340 Meckenheim Tel. (0 22 25) 92 61
46 Fax (0 22 25) 92 61 18 Internet: http://www.aid.de E-Mail:
aid@dvg.dsb.net
Link:
*Zusatzstoffe: Gesundheitsrisiko für Kinder
http://www.wdr.de/tv/service/kostprobe/inhalt/20030203/b_2.phtml
ServiceZeit KostProbe vom 3. Februar 2003
http://www.wdr.de/tv/service/kostprobe/inhalt/20030428/b_1.phtml



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