Weingeist und Preise... (BRD)

 
KOMPILIERT VON:  Rene Gagnaux nach postings von...



Zubereitung:
Christoph Gröbel, 19980709114104W+02 Es tut mir sehr leid, aber
manchmal geht mir bei dem ewigen Gerede um "Apothekenpreise" der Hut
hoch (und das liegt dann wohl daran, dass ich Apotheker bin.) Aber wir
wollen doch on-topic bleiben: Also, hier das kleine Alkohol Brevier aus
der Apotheke (ist aus einem früheren Posting von mir): "Es gibt
prinzipiell in der Apotheke drei Arten Alkohol: 1) der vergällte
Alkohol: wird zum Einreiben, Desinfizieren und für äusserliche
Anwendung gebraucht - ist aber keinesfalls zum Trinken (schmeckt auch
scheusslich, da Petrolether enthalten). Das ist auch der, den man
bekommt, wenn man was zum Einreiben verlangt( daher als Ausrede
ungeeignet), ist dann meist 70%ig.

2) der unvergällte Alkohol zum Verkauf: dieser ist jetzt für
Küchenzwecke zu gebrauchen, ist aber auch sauteuer, da er voll
versteuert wird (und der Staat gut kassiert) 3) der sogenannte
Monopolsprit: das ist unvergällter Alkohol, dessen Verkauf aber
verboten ist, da er nicht voll versteuert ist. Er darf in der Apotheke
nur für Rezepturen verwendet werden und über den Einkauf und
Verbrauch muss Buch geführt werden! (das ist die vereinfachte Version,
in Wirklichkeit sind die Vorschriften dazu noch komplizierter :-(( )
Wenn man also in der Apotheke Alkohol für Likör kaufen, muss man die
Nummer 2 (zum entsprechenden Preis) nehmen. Vorsicht ist nur dann
angesagt, wenn man angibt, dass man das Zeug zum Einreiben haben will ~
man bekommt dann normalerweise Nummer 1 und versaut sich damit seinen
ganzen Liköransatz, weils wirklich grauslich schmeckt.
Übrigens hilft auch kein Erhitzen o.ä., man bekommt den Petroleteher
nicht raus." Wie man sieht, liegt der Grund für den hohen Preis hier
an zweierlei: Zum einen daran, dass, wie unter Punkt 2 beschrieben, der
Staat ganz gehörig mitkassiert und zum anderen daran, dass der Absatz
an reinem Alkohol in der Apotheke nicht so gross ist, dass es sich
lohnen würde, ihn in den Mengen einzukaufen, die einen in den Bereich
von Rabatten bringen, die man an die Kunden weitergeben kann.
(Wenn man es ganz genau nimmt, ist der Preis für den Alkohol sowieso
in der Rezeptur-Taxationsliste vorgeschrieben, und an dem Preis darf
man nichts rabattieren!) Christoph Gröbel Institut für
pharmazeutische Technologie und Biopharmazie Universität Heidelberg
Christoph Gröbel, 19980710144731W+02 Ich habe mich jetzt etwas kundig
gemacht. Also: Kosten: Ethanol 90% Fertig abgepackt (in den meisten
Apotheken, die keinen "offenen" Alkohol haben, wird auf diese fertig
abgefüllten Produkte zurückgegriffen) 2,5 Liter, günstigster Einkauf
vorausgesetzt Endpreis 193.-, d.h. ca. 77.- pro Liter Ethanol 96% (ist
in der Hilfstaxe gar nicht aufgeführt, müsste ich zuerst mal noch
schauen, ob man den überhaupt unverdünnt abgeben darf -> daher nach
eigener Berechnung ohne Gefäss und Rezepturzuschlag) 1l ca. 70.-
(Preis ohne Gewähr) Ob diese Preise (legal) zu unterbieten sind, dazu
möchte ich mich vorsichtig äussern, denn ich weiss nicht, wie der
Preis bei Abnahme wirklich grosser Mengen (>100 l) noch variierbar ist
und ich möchte niemandem unsaubere Geschäfte vorwerfen, die keine
sind.

Nur in der Apotheke werden sich die Preise wohl in dieser
Grössenordnung bewegen.

Peter Wollenberg,19980709133605W+00 Ich bin der "Steuerlich
Beauftragte nach Alkoholverordnung" unseres Instituts. Wir beziehen
"Monopolsprit", also vergällten, unversteuerten Alkohol gegenwärtig
zu 8 DM/Liter. Unvergällter Alkohol 96%ig DAB, also
Apothekenqualität, kostet uns beim Chemikalienhändler in Glasflaschen
zu 1 l 102,50 DM, in Glasflaschen zu 2,5 l 216 DM und in Metallfässern
zu 25 l 49,40/l. Der Preis hängt also stark von der Packungsgrösse
ab. Der Steueranteil dürfte bei ca DM 40/l liegen.



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