Zusatzstoffe Machen Lebensmittel Haltbarer - der Natu ..

  



Zubereitung:
Wenn der Apfel schöner aussieht oder der Joghurt länger hält, liegt
das in vielen Fällen an Stoffen, die den Lebensmittel zugesetzt wurde.
Welche Zusatzstoffe jedoch verwendet werden, ist eindeutig festgelegt.
Oberstes Gebot: Sie dürfen für den Menschen nicht schädlich sein.
Doch manche Menschen können auch empfindlich auf diese Stoffe
reagieren.

Was "Lebensmittelzusatzstoffe" sind, ist per Gesetz genau definiert.
Es handelt sich dabei um Substanzen, die von Natur aus nicht in den
betreffenden Lebensmitteln vorkommen. Es ist aber möglich, sie
nachträglich zuzusetzen und damit die Lebensmittel schöner,
schmackhafter oder haltbarer zu machen.

Lebensmittel werden regelmässig auf Zusatzstoffe getestet.

Lebensmittelzusatzstoffe sind mit einem "E" und einer dreistelligen
Ziffer gekennzeichnet. Das "E" steht für "EU", also Europäische
Union. Sie legt die E-Nummern fest und vergibt auch die Zulassung für
Zusatzstoffe in Lebensmitteln. Bis heute sind rund 320
Lebensmittelzusatzstoffe aufgelistet. Die E-Nummern dienen der
Identifizierung und sollen dem Verbraucher zeigen, dass es sich um
geprüfte und ungefährliche Stoffe handelt. Für die Kennzeichnung ist
der Hersteller verantwortlich.

Der Natur Farbe geben:

Die Zusatzstoffe werden Lebensmitteln bei der Verarbeitung zugesetzt,
um deren Beschaffenheit zu beeinflussen oder um bestimmte Eigenschaften
wie Haltbarkeit, Stabilität oder Farbe zu erzielen. So ersetzen
Farbstoffe beispielsweise die bei der Verarbeitung verloren gegangene
Farbe.

Mit Konservierungsstoffen werden Lebensmittel vor schädlichen
Bakterien und Schimmelpilzen geschützt, sie halten dann länger.
Stabilisatoren beispielsweise erhalten die Konsistenz oder die
Zusammensetzung von Lebensmitteln.

Auch Tütensuppen sind Zusatzstoffe beigemischt.

Die "Positivliste":

Bei den Zusatzstoffen handelt es sich um isolierte, gereinigte und in
der Regel chemisch genau definierte Substanzen. Nur zugelassene
Zusatzstoffe dürfen auch in der Lebensmittelverarbeitung verwendet
werden. Diese sind in einer "Positivliste" zusammengefasst. Taucht ein
Stoff nicht auf der Liste auf, darf er nicht zugesetzt werden.

In der "E-Nummern-Liste" befinden sich viele Substanzen, die
natürlicherweise in einem Lebensmittel vorkommen wie beispielsweise
Carotine (E 160a) oder Pektin (E 440), aber auch Stoffe, die keinen
natürlichen Ursprung haben. Azofarbstoffe gehören ebenso dazu wie die
Süssstoffe Aspartam (E 951) und Cyclamat (E 952). Zu den Zusatzstoffen
zählen auch Stoffe, die zur Verarbeitung verwendet werden wie
beispielsweise Trenn- und Backtriebmittel. Diese Stoffe ermöglichen
oft überhaupt erst die Herstellung eines Produktes.

Strenge Regularien:

Damit ein Zusatzstoff zugelassen wird, muss er ein aufwendiges und in
der gesamten EU verbindliches Prüfverfahren bestehen. Die
Voraussetzungen für eine Zulassung sind: Der Stoff muss gesundheitlich
unbedenklich sein.

Er darf den Verbraucher nicht täuschen (beispielsweise als grüner
Farbstoff zur "Auffrischung" von Erbsen).

Er muss einen bestimmten technologischen Zweck erfüllen, wie
Konservieren, Färben oder Stabilisieren.

Beschwerden durch Zusatzstoffe:


Trotz strenger Zulassungsvorschriften kann es sein, dass empfindliche
Personen auf bestimmte Zusatzstoffe mit allergieähnlichen Symptomen
reagieren. Hierzu zählen Asthma, tränende Augen, tropfende oder
verstopfte Nase, Hautjucken, Bläschen und Hautödeme. Die Beschwerden
sind in der Regel unangenehm, jedoch nicht lebensgefährlich.

Wer bereits unter einer Allergie leidet, sollte auf bestimmte
Zusatzstoffe achten, die unter Umständen unerwünschte Reaktionen
auslösen können. Dazu zählen beispielsweise Azofarb- und
Konservierungsstoffe (E 210-212 Benzösäure und ihre Salze, E 220- 228
Schwefeldioxid und Sulfite) sowie Antioxidationsmittel.

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